der Friedlandhilfe beantragen.Bis Mitte der 90er Jahre sind rd.
3 Mio Aussiedler integriert worden. Inzwischen ist jedoch die Eingliederung vor allem der jungen Aussiedler nicht leichter, sondern eher problematischer geworden. Dies liegt zu einem erheblichen Teil an
den stark zurückgegangenen Deutschkenntnissen, die zu Unsicherheit, Frustration und Isolation führen. Sprache ist die wichtigste Voraussetzung für Heimatgefühl; ihre Erlernung braucht jedoch Geduld,
Zeit, Fleiß und vor allem die Hilfe vieler. Hier sind besonders auch ältere Menschen gefragt, die aus dem Berufsleben bereits ausgeschieden sind, sich aber gerne noch nützlich machen
möchten. Grundsätzlich kann jeder etwas tun, wobei den Ideen keine Grenzen gesetzt sind.
Aussiedler können die deutsche Sprache fast überall lernen - am wenigsten jedoch
in der eigenen Familie und im Freundeskreis, weil dort - wenn überhaupt - nur von den Älteren deutsch gesprochen wird und der Wortschatz begrenzt ist. Sie müssen also heraus aus diesem Umfeld,
sollen sie nicht ins gesellschaftliche Abseits geraten, denn Integration findet nur außerhalb der eigenen Gruppe statt.
Darum unterstützt die Bundesregierung die
Eingliederung der Aussiedler außer durch eine Basisförderung aller Anspruchsberechtigten (Zuwanderungsgesetz) sowie eine berufliche und sprachliche Weiterbildung, auch mit Integrationsmitteln des
Bundesministeriums des Innern (BMI), durch die diese Menschen über verschiedenste, wohnumfeldbezogene Maßnahmen verstärkt in die soziale Gemeinschaft eingebunden werden. Zu diesem letzteren Bereich
gehört die Förderung ehrenamtlichen Engagements über die Friedlandhilfe e.V. gemäß folgendem Verfahren:
Die Friedlandhilfe e.V. fördert
Maßnahmen, die der gesellschaftlichen Eingliederung von Aussiedlern dienen. Hierzu stehen der Friedlandhilfe e.V. in begrenztem Umfang Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern (Kapitel
0640 Titel 68412) zur Verfügung.
Ein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht nicht.
Antragsberechtigung: Antragsberechtigt sind Personen und
Personengruppen, die ehrenamtlich Aussiedler betreuen/ betreuen wollen. Verbände oder hauptamtliche Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht antragsberechtigt. Es werden nur verbands- und
körperschaftsunabhängige Maßnahmen unterstützt, mit denen die Integration und Akzeptanz von Aussiedlern unmittelbar gefördert wird. Dies sind vornehmlich Maßnahmen in den Bereichen Kultur, Sport und
Freizeit.
Maßnahmen mit jungen Aussiedlern werden bevorzugt gefördert. Personalkosten werden nicht finanziert bzw. erstattet.
Leistungsumfang: Die Unterstützung
erstreckt sich in der Regel auf einen anteiligen Kostenersatz. Der Förderbetrag soll grundsätzlich 300,-- Euro pro Maßnahme nicht überschreiten.
Antragsstellung: Der Antrag ist
formlos an die Friedlandhilfe e.V., Raphaelstraße 49, 37133 Friedland zu richten. Dem Antrag ist eine kurze aussagekräftige Projektbeschreibung beizufügen.
Die Antragstellung soll vor Beginn der Maßnahme erfolgen und der Projektbeginn in naher Zukunft vorgesehen sein.
Verfahren:
Die Friedlandhilfe e.V. prüft den Antrag. Die Entscheidung wird dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt.
Die bewilligten Mittel werden für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel zwei
Monate beginnend mit dem Datum des Zusageschreibens der Friedlandhilfe e.V., zum Abruf durch den Antragsteller bereitgestellt.
Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Original-Kostenbelege und der Teilnehmerliste.
Wir möchten nachdrücklich betonen, dass es sich bei den von der Friedlandhilfe verwalteten
Fördermitteln ausschließlich um Mittel aus dem Haushalt des Bundesministeriums des Innern handelt und nicht um Spendengelder der Friedlandhilfe. Diese werden nach wie vor für die
Erstbetreuung der im Grenzdurchgangslager Friedland eingetroffenen Rußlanddeutschen eingesetzt.