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Zur Geschichte der Deutschen in Rußland

Als Bollwerk gegen die Nachbarländer und zur Gewinnung von Neuland wurden die Vorfahren der heutigen Rußlanddeutschen ins Land geholt, wo sie fortan eine nationale Minderheit bildeten, deren Lebensbedingungen im Lauf der Jahrhunderte starken Schwankungen unterworfen waren.

Bereits in der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts galt die vorwiegend protestantische deutsche Vorstadt von Moskau (Nemezkaja Sloboda) als wichtiger Umschlagplatz wirtschaftlicher, technischer und kultureller Aktivitäten. Peter I. (1689-1725) war in seiner Jugend dort ständiger Gast und holte Jahrzehnte später deutsche Kaufleute, Handwerker, Ärzte, Apotheker, Offiziere und Techniker von Moskau in seine Metropole St. Petersburg. Der Einfluß dieser städtischen Deutschen als intellektuelle Führungsschicht war beträchtlich.

Weit höher jedoch lag die Zahl der ländlichen deutschen Kolonisten (Bauern, Handwerker) die von Katharina II. (1762-1796), selbst eine Deutsche, ins Land geholt wurden. Die bis zum 2. Weltkrieg größte deutsche Siedlungsgruppe dieser Art waren die Wolgadeutschen (Saratow, Samara). 

Herkunftsländer waren vor allem Hessen, das Rheinland, die Pfalz, Preußen, Württemberg und Baden, die von vielen Bürgern aus politischen, wirtschaftlichen und religiösen Gründen verlassen wurden.

In ihrem berühmten Manifest vom 22.Juli 1763 gestand Katharina  II. den Kolonisten folgende Rechte zu:
-Volle Freiheit auf religiösem und schulischem Gebiet
-Befreiung von Steuern auf 10 bis 30 Jahre
-Befreiung vom Militärdienst auf "ewige Zeiten"
-Die Möglichkeit, nach Erfüllung bestimmter Bedingungen das Land wieder zu verlassen.

Damals, und auch unter Zar Alexander I. (1801-1825), entstanden  u.a. im Wolga- und Schwarzmeergebiet, auf der Krim, um Petersburg, im Kaukasus, später auch in Wolhynien und Sibirien zahlreiche sog. deutsche "Rayons".

Viele der Versprechungen, die Katharina II. und nach ihr Zar  Alexander I. den deutschen Einwanderern machten, wurden später zurückgenommen. Trotzdem erfreuten sich die Kolonisten nach schwersten Anfängen eines gewissen Wohlstandes und wurden respektiert.

Bis 1918 konnten rd. 3.300 geschlossene deutsche Siedlungen in Rußland gezählt werden. Es handelte sich um konfessionell einheitliche (katholische, lutherische, reformierte, aber auch baptistische und mennonitische) stattliche Dörfer. Jede Siedlung hatte eine eigene deutsche Schule, deren Träger die Kirchengemeinden waren. 

Der große Kinderreichtum (im Durchschnitt acht Kinder) sprengte die Existenzgrundlage der Mutterkolonien schon bald, was zur Gründung von sog. Tochterkolonien führte (z.B. Neu-Liebental, Neu-Kandel).

Aus Kolonisten werden Aussiedler

Im Jahr 1871 wurden die zugestandenen Privilegien aufgehoben. Dies hatte zum einen eine Abwanderung nach Sibirien (wo unter weniger strenger Handhabung der Gesetze Ansiedler gesucht wurden), zum anderen die Auswanderung nach Kanada, den USA und nach Südamerika zur Folge. Nach der Revolution (1917) begann ein Vernichtungsfeldzug gegen alles Deutsche. Sowohl der zarentreue (vorwiegend baltische) Adel als auch das "kapitalistische" liberale Bürgertum sowie die kollektiv-feindlichen bäuerlichen Kolonisten wurden schlimmsten Pressionen ausgesetzt. Der Kampf gegen die "Kulaken" (= Mittel- und Großbauern) unter Stalin (1928/29), der nicht zuletzt die Ausrottung der deutschen "Dorfkapitalisten" bezweckte, war ein weiterer Höhepunkt dieses Feldzuges. Den beiden verheerenden Hungersnöten jener Zeit (1921/22 und 1932/33) fielen auch ca. 350 000 Deutsche zum Opfer. Die einschneidenste Zäsur brachte der deutsche Angriff auf die Sowjetunion im Jahr 1941. Neben der Vertreibung der Deutschen von der Krim und aus dem Südkaukasus hatte vor allem die Auflösung der nach dem 1. Weltkrieg gegründeten Deutschen Wolgarepublik härteste Konsequenzen. Rd. 400 000 Wolgadeutsche wurden nach Kasachstan, in die Kulundasteppe und ins  Altaigebiet deportiert. Dabei trennte man die Männer meist von ihren Familien und verschleppte sie in andere Gebiete. Bis in die 60-er Jahre wurden Rußlanddeutsche in der berüchtigten Trudarmee (Arbeitsarmee) eingesetzt; viele kamen dabei um.

Die entwurzelten und völlig entrechteten Deutschen wurden in  den Verbannungsgebieten unter Sonderkommandantur gestellt, d.h., sie durften sich über ein bestimmtes Gebiet nicht hinausbewegen. Frauen mußten als Holzfällerinnen und in Bergwerken schwerste Arbeit verrichten. Um zu überleben, wurde die Herkunft möglichst  verschwiegen. Viele verlernten ihre Muttersprache, deren Benutzung unter Strafe stand.

Die Amnestie von 1955 und das Dekret von 1964 (Rehabilitierung der bis dahin als Kriegsverbrecher geltenden Rußlanddeutschen) brachten einige Erleichterungen, so z.B. eine Lockerung des Verbots, die deutsche Sprache zu pflegen. Niemand durfte jedoch in die einstige Heimatgemeinde zurückkehren und auf alle Ansprüche bzgl. des konfiszierten Vermögens mußte verzichtet werden. Die sowjetische Volkszählung von 1959 wies 1,62 Mio Rußlanddeutsche aus (90% davon im asiatischen, 10% im europäischen Teil der UdSSR); seit 1970 wurde eine Zahl um 2 Mio genannt. Durch die verstärkte Aussiedlung seit 1987 ist diese Zahl aber nicht mehr realistisch.

Im Zuge der allgemeinen Liberalisierung in der ehemaligen Sowjetunion durften sich auch die Deutschen wieder organisieren. Sie gründeten 1989 die Gesellschaft "Wiedergeburt", die sich - leider vergeblich - vor allem für die Rückkehr an die Wolga einsetzte. Heute gibt es in Rußland, Kasachstan und Kirgisien funktionierende Organisationen der deutschen Minderheiten. Sie geben Zeitungen heraus, betreiben Sonntagsschulen und Theater, pflegen deutsche Traditionen.

Die Bundesrepublik Deutschland hat gegenüber den Rußlanddeutschen aus historischen und politischen Gründen eine Fürsorgepflicht. Sie fallen unter das "Kriegsfolgenbereinigungsgesetz". Bei Nachweis von deutschen Vorfahren haben sie Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft - mit allen Rechten und Pflichten.

Trotz der veränderten politischen Verhältnisse in den Nachfolgestaaten der Sowjetunion möchte ein großer Teil unserer Landsleute dieses Recht in Anspruch nehmen, denn sie fühlen sich durch religiöse und ethnische Feindseligkeiten stark bedrängt. Für ihre Kinder sehen die Eltern keine Zukunftsperspektiven. Auch die Einrichtung von deutschen Rayons (im Altaigebiet und um Omsk) ändert an dieser Einstellung nicht viel. Im Zuge intensiver Integrationsbemühungen der deutschen Bundesregierung wurden seit Mitte der neunziger Jahre verschiedene Gesetze eingeführt. So müssen die Antragsteller im Herkunftsland einen Sprachtest absolvieren, den derzeit knapp 50% nicht bestehen. Außerdem gibt es das "Wohnortzuweisungsgesetz", wonach Spätausiedler  den Anspruch auf Sozialhilfe verlieren, wenn sie den zugewiesenen  Wohnort verlassen (Befristung auf 3 Jahre). Damit soll verhindert  werden, daß sich in einigen Städten größere Zentren von Rußlanddeutschen bilden und es zur einer Isolierung (Gettobildung) kommt. 

In den vergangenen Jahren haben Millionen Rußlanddeutsche ihre alte Heimat verlassen. Die Zahl der einreisenden Spätaussiedler liegt derzeit bei rd. 100 000 pro Jahr.

Literatur:

Beckerath, Paul-Gert v.: 30 Jahre Friedlandhilfe e.V.. 1988
Brockhaus Enzyklopädie. 1992
Koch, Stefan: Neue Nachbarn. 2000.
Pörtner, Rudolf (Hrsg.): Heimat in der Fremde. 1992
Schulz-Vobach, Klaus-Dieter: Die Deutschen im Osten. 1989
Stumpp, Karl: Die Rußlanddeutschen. 1993.

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