Aus der Satzung

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes “steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.

2. Der Verein ist selbstlos tätig. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

3. Alle Mitglieder haben sich im Rahmen ihrer Möglichkeit in der Öffentlichkeit für die Unterstützung der Arbeit der Friedlandhilfe einzusetzen.